Die Eltern von Schü­le­rin­nen und Schü­lern, denen einen Bil­dungs­emp­feh­lung für das Gym­na­si­um erteilt wor­den ist, kön­nen bis zum 04.03.2022 einen Antrag auf Auf­nah­me beim Albert-Schweit­zer-Gym­na­si­um stel­len.
Auch in die­sem Jahr erfolgt die Anmel­dung wie­der in schrift­li­cher Form, das heißt, vor­zugs­wei­se mit­tels Brief­zu­stel­lung.
Eine per­sön­li­che Anmel­dung in der Schu­le ist nur im Aus­nah­me­fall mög­lich. Dabei ist zu beach­ten, dass eine tele­fo­ni­sche Vor­anmel­dung not­wen­dig ist. Die­ser Ter­min ist nach Unter­richts­schluss und unter Beach­tung des Hygie­ne­kon­zep­tes der Schu­le mög­lich.
Für eine ord­nungs­ge­mä­ße Anmel­dung benö­tigt die Schul­lei­tung fol­gen­de Unterlagen:

  • Ori­gi­nal der Bildungsempfehlung
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Kopie der Halb­jah­res­in­for­ma­ti­on Klas­sen­stu­fe 4
  • Kopie des Jah­res­zeug­nis­ses Klas­sen­stu­fe 3 (nur für die Anmel­dung am Gym­na­si­um ohne Bildungsempfehlung)
  • Auf­nah­me­an­trag und Infor­ma­ti­ons­schrei­ben mit Unter­schrift der Sor­ge­be­rech­tig­ten
    (die bei­den Schrei­ben befin­den sich im Anhang)