Das Leben im Albert-Schweit­zer-Gym­na­si­um Lim­bach-Ober­froh­na ist geprägt von gegen­sei­ti­ger Ach­tung, Höf­lich­keit, Tole­ranz und Pflicht­er­fül­lung.

Schulgelände:

1. Auf dem gesam­ten Schul­ge­län­de herrscht Alko­hol­ver­bot, Rauch­ver­bot und das Ver­bot von Dro­gen jeg­li­cher Art. Das Mit­füh­ren von Waf­fen ist unter­sagt. Gewalt­tä­tig­kei­ten sind unwür­dig und verboten.

2. Schul­frem­de mel­den sich unver­züg­lich im Sekre­ta­ri­at oder Leh­rer­zim­mer an.

3. Kraft­fahr­zeu­ge und Fahr­rä­der sind an den dafür vor­ge­se­he­nen Plät­zen abzu­stel­len. Für Schü­ler besteht PKW-Park­ver­bot auf dem Schulgelände.

4. Im Schul­ge­län­de gilt die STVO.

Allgemeines:

1. Das Müll­auf­kom­men ist mög­lichst gering zu hal­ten. Abfäl­le sind in die ent­spre­chen­den Behält­nis­se zu entsorgen.

2. Das Mit­tag­essen ist aus­schließ­lich an den Tischen im Bereich der Cafe­te­ria einzunehmen.

3. Fund­ge­gen­stän­de sind im Sekre­ta­ri­at abzugeben.

4. Aus­hän­ge sind vor­her von der Schul­lei­tung zu genehmigen.

5. Not­aus­gän­ge sind nur in Gefah­ren­si­tua­tio­nen zu nutzen.

6. Schü­ler der Klas­sen 5 bis 10 dür­fen das Gelän­de wäh­rend des Schul­ta­ges nicht ohne Geneh­mi­gung verlassen.

7. In der Schu­le erkrank­te Schü­ler sind ver­pflich­tet sich beim Fach­leh­rer und anschie­ßend im Sekre­ta­ri­at abzumelden.

8. Jeder ach­tet das Schul­ei­gen­tum und mel­det sofort dem Fach­leh­rer vor­ge­fun­de­ne Beschädigungen.

9. Die Öff­nungs­zei­ten des Sekre­ta­ria­tes sind von den Schü­lern einzuhalten.

10. Die Ober­be­klei­dung ist in der Gar­de­ro­be oder im Schließ­fach abzu­le­gen. Hel­me gehö­ren in das Schließ­fach. Ande­re Wert­ge­gen­stän­de wie zB. Geld, Aus­weis usw. sind nicht unbe­auf­sich­tigt zu lassen.

11. Alle elek­tro­ni­schen Gerä­te, wie Mobil­te­le­fo­ne u.ä., sind wäh­rend des gesam­ten Auf­ent­hal­tes in der Schu­le und auf dem Schul­ge­län­de aus­ge­schal­tet und in der Tasche auf­zu­be­wah­ren. Fil­men und Foto­gra­fie­ren ist allen Schü­lern des Gym­na­si­ums in der Schu­le und auf dem Schul­ge­län­de ver­bo­ten. Über begrün­de­te Aus­nah­men in bei­den Situa­tio­nen ent­schei­den die Leh­rer im Ein­zel­fall.
Bei Ver­stö­ßen wer­den die­se Gerä­te aus­ge­schal­tet und sofort ein­ge­zo­gen.
Sie kön­nen wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten des Sekre­ta­ria­tes und nach Rück­spra­che von den Eltern dort abge­holt werden.

Unterricht:

1. Erscheint 10 Minu­ten nach Unter­richts­be­ginn kein Leh­rer, so ist durch den Klas­sen­spre­cher oder einen Ver­tre­ter die Schul­lei­tung zu informieren.

2. Jeder ist für Sau­ber­keit und Ord­nung sei­nes Arbeits­plat­zes verantwortlich.

3. Nach der letz­ten Unter­richts­stun­de sind die Stüh­le hoch­zu­stel­len und die Fens­ter zu schließen.

Pausen:

1. Bei ent­spre­chen­den Wit­te­rungs­be­din­gun­gen kön­nen die gro­ßen Pau­sen im Frei­ge­län­de ver­bracht werden.

2. Wäh­rend der Pau­sen sind die Fens­ter nur im gekipp­ten Zustand zu öffnen.

3. Spä­tes­tens mit dem Vor­klin­geln suchen die Schü­ler die Klas­sen­räu­me auf und sind mit dem Stun­den­k­lin­geln arbeitsbereit.

Gro­be und mehr­fa­che Ver­stö­ße gegen die bestehen­de Haus­ord­nung wer­den ent­spre­chend des Säch­si­schen Schul­ge­set­zes geahndet.

Beschluss der Schul­kon­fe­renz vom 07.05.2007 mit Ände­rung vom 12.11.2013

H. Engel (Schul­lei­ter)
Albert-Schweit­zer-Gym­na­si­um
Pleißaer Stra­ße 10
09212 Lim­bach-Ober­froh­na