Seit 1. Janu­ar 2023 ist das Säch­si­sche Trans­pa­renz­ge­setz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Per­son ein Recht auf Zugang zu den bei einer trans­pa­renz­pflich­ti­gen Stel­le im Frei­staat Sach­sen ver­füg­ba­ren Infor­ma­tio­nen, soweit kei­ne Aus­nah­me gilt (Trans­pa­renz­an­spruch). Schu­len sind trans­pa­renz­pflich­ti­ge Stel­len nur, soweit Infor­ma­tio­nen über den Namen von Dritt­mit­tel­ge­bern, die Höhe der Dritt­mit­tel und die Lauf­zeit der mit Dritt­mit­teln finan­zier­ten abge­schlos­se­nen For­schungs­vor­ha­ben betrof­fen sind.