Die Anmel­dung erfolgt im Zeit­raum vom

23.02. – 26.02.2026, 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr sowie am

 27.02.2026, 08:00 ‑12:00 Uhr

im Sekre­ta­ri­at des Gym­na­si­ums, Zim­mer-Nr. A 207.

Beach­ten Sie bit­te, dass eine Anmel­dung Ihres Kin­des prin­zi­pi­ell nur an einer Schu­le mit der Ori­gi­nal-Bil­dungs­emp­feh­lung mög­lich ist.

Bit­te brin­gen Sie zur Anmel­dung fol­gen­de Unter­la­gen mit:

  1. das Ori­gi­nal der Bil­dungs­emp­feh­lung Klas­se 4 (in Aus­nah­me­fäl­len die Doku­men­ta­ti­on der beson­de­ren Bil­dungs­be­ra­tung – als Original)
  2. die Kopien des letz­ten Jah­res­zeug­nis­ses und der zuletzt erstell­ten Halb­jah­res­in­for­ma­ti­on der zuvor besuch­ten Schule
  3. eine Kopie der Geburts­ur­kun­de oder ein ent­spre­chen­der Identitätsnachweis
  4. den aus­ge­füll­ten Auf­nah­me­an­trag, unter­zeich­net von bei­den Sorgeberechtigten
  5. ggf. Nach­weis zum allei­ni­gen Sor­ge­recht – als Kopie
  6. ggf. medi­zi­ni­sches oder psy­cho­lo­gi­sches Gutachten/Attest, Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis, Bescheid über Fest­stel­lung des son­der­päd­ago­gi­schen För­der­be­darfs, för­der­päd­ago­gi­sches Gut­ach­ten, Ent­wick­lungs­be­richt oder För­der­plan – als Kopie
  7. ggf. Erklä­rung zur Zwei- oder Mehr­spra­chig­keit, falls die Her­kunfts­spra­che nicht bzw. nicht aus­schließ­lich Deutsch ist.

Geben Sie bit­te auf dem Auf­nah­me­an­trag einen Zweit­wunsch oder einen Dritt­wunsch an. Bei der Anmel­dung haben Sie die Gele­gen­heit, offe­ne Fra­gen anzusprechen.

Wenn Ihrem Kind die Bil­dungs­emp­feh­lung für die Ober­schu­le erteilt wur­de und Sie wün­schen, dass Ihr Kind die Aus­bil­dung am Gym­na­si­um fort­setzt, mel­den Sie Ihr Kind eben­falls bis zum 27.02.2026 an. Damit bean­tra­gen Sie auch die Teil­nah­me an einer Bera­tung im gewünsch­ten Gym­na­si­um. Die Bera­tung erfolgt auf der Grund­la­ge der Bil­dungs­emp­feh­lung der Grund­schu­le, des letz­ten Jah­res­zeug­nis­ses, der letz­ten Halb­jah­res­in­for­ma­ti­on und der Leis­tungs­er­he­bung, die zen­tral für alle Schü­ler ohne Bil­dungs­emp­feh­lung am 03.03.2026, 09:30 Uhr, im Gym­na­si­um durch­ge­führt wird. Es ist eine vom Säch­si­schen Staats­mi­nis­te­ri­um für Kul­tus vor­ge­ge­be­ne schrift­li­che Arbeit anzu­fer­ti­gen, die die Fächer Deutsch, Mathe­ma­tik und Sach­un­ter­richt zu glei­chen Tei­len berück­sich­tigt. Die Arbeits­zeit beträgt 60 Minu­ten, incl. 10 Minu­ten Einlesezeit.

Die Bera­tungs­ge­sprä­che nach erfolg­ter Leis­tungs­er­he­bung fin­den vom 04.03. bis zum 12.03.2026 im Gym­na­si­um statt. (Ein kon­kre­ter Ter­min wird bei der Anmel­dung vereinbart.)

Anschlie­ßend liegt die Ver­ant­wor­tung der Ent­schei­dung bei Ihnen, sehr geehr­te Eltern. Inner­halb von drei Wochen bis spä­tes­tens zum 01.04.2026 kön­nen Sie über­le­gen, wel­cher Bil­dungs­gang Ihnen für Ihr Kind geeig­net erscheint. Sie müs­sen inner­halb die­ser Frist Ihr Kind defi­ni­tiv an der Ober­schu­le oder am Gym­na­si­um anmel­den. Bei Nicht­teil­nah­me am Bera­tungs­ge­spräch mel­den Sie Ihr Kind spä­tes­tens bis zum 13.03.2026 an der gewünsch­ten Ober­schu­le oder Ober­schu­le+ an.

Der Auf­nah­me­be­scheid ergeht schrift­lich an die Eltern am 22.05.2026.

In den letz­ten Jah­ren hat sich gezeigt, dass die Auf­nah­me­ka­pa­zi­tät an unse­rer Schu­le nicht immer aus­reich­te, um alle ange­mel­de­ten SuS auf­neh­men zu kön­nen. Im Fal­le eines ein­tre­ten­den Kapa­zi­täts­eng­pas­ses wer­den wir auf ein bewähr­tes, mit dem Lan­des­amt für Schu­le und Bil­dung abge­stimm­tes Auf­nah­me­ver­fah­ren zurückgreifen.

Die Aus­wahl der SuS erfolgt auf der Grund­la­ge sach­ge­rech­ter Kri­te­ri­en in Kom­bi­na­ti­on mit dem Zufalls­prin­zip (Los­ent­scheid). Die Rang­fol­ge der abschlie­ßend ver­wen­de­ten Kri­te­ri­en, deren Vor­lie­gen Sie bei der Anmel­dung bit­te mit­tei­len, ergibt sich bei­spiel­wei­se wie folgt:

  1. ein Geschwis­ter­kind ist auch im nächs­ten Schul­jahr Schüler/in unse­rer Schule,
  2. Gemein­de­zu­ge­hö­rig­keit (Kin­der, die ihren Wohn­sitz in der Gemeinde/Stadt, ein­schließ­lich Stadt- bzw. Orts­tei­len haben),
  3. Los­ent­scheid.

Vor Beginn des kri­te­ri­en­be­zo­ge­nen Auf­nah­me­ver­fah­rens wird geprüft, für wel­che Kin­der eine Ableh­nung eine unzu­mut­ba­re Här­te bedeu­ten wür­de. Die­se Kin­der neh­men nicht am Auf­nah­me­ver­fah­ren teil, son­dern wer­den vor­ab auf­ge­nom­men. Die Ent­schei­dung über das Vor­lie­gen einer beson­de­ren eng umgrenz­ten Här­te­si­tua­ti­on wird ein­zel­fall­be­zo­gen getroffen.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Auf­nah­me­ver­fah­rens nicht an unse­rer Schu­le auf­ge­nom­men wer­den kann, erfolgt eine Umlen­kung an eine ande­re Schule.

Die Anmel­de­un­ter­la­gen wer­den von uns an die auf­neh­men­de Schu­le ver­sen­det, so dass Sie Ihr Kind nicht noch ein­mal anmel­den müs­sen. Obwohl wir in sol­chen Fäl­len in stän­di­gem Kon­takt mit den Schu­len des Zweit- und Dritt­wun­sches ste­hen, kann nicht garan­tiert wer­den, dass eine Auf­nah­me an einer der bei­den Schu­len erfol­gen kann.

Mit freund­li­chen Grüßen

H. Engel
Schul­lei­ter