Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom
23.02. – 26.02.2026, 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr sowie am
27.02.2026, 08:00 ‑12:00 Uhr
im Sekretariat des Gymnasiums, Zimmer-Nr. A 207.
Beachten Sie bitte, dass eine Anmeldung Ihres Kindes prinzipiell nur an einer Schule mit der Original-Bildungsempfehlung möglich ist.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
- das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung – als Original)
- die Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
- eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis
- den ausgefüllten Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten
- ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht – als Kopie
- ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehindertenausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten, Entwicklungsbericht oder Förderplan – als Kopie
- ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist.
Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweitwunsch oder einen Drittwunsch an. Bei der Anmeldung haben Sie die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.
Wenn Ihrem Kind die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt wurde und Sie wünschen, dass Ihr Kind die Ausbildung am Gymnasium fortsetzt, melden Sie Ihr Kind ebenfalls bis zum 27.02.2026 an. Damit beantragen Sie auch die Teilnahme an einer Beratung im gewünschten Gymnasium. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der Bildungsempfehlung der Grundschule, des letzten Jahreszeugnisses, der letzten Halbjahresinformation und der Leistungserhebung, die zentral für alle Schüler ohne Bildungsempfehlung am 03.03.2026, 09:30 Uhr, im Gymnasium durchgeführt wird. Es ist eine vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorgegebene schriftliche Arbeit anzufertigen, die die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Arbeitszeit beträgt 60 Minuten, incl. 10 Minuten Einlesezeit.
Die Beratungsgespräche nach erfolgter Leistungserhebung finden vom 04.03. bis zum 12.03.2026 im Gymnasium statt. (Ein konkreter Termin wird bei der Anmeldung vereinbart.)
Anschließend liegt die Verantwortung der Entscheidung bei Ihnen, sehr geehrte Eltern. Innerhalb von drei Wochen bis spätestens zum 01.04.2026 können Sie überlegen, welcher Bildungsgang Ihnen für Ihr Kind geeignet erscheint. Sie müssen innerhalb dieser Frist Ihr Kind definitiv an der Oberschule oder am Gymnasium anmelden. Bei Nichtteilnahme am Beratungsgespräch melden Sie Ihr Kind spätestens bis zum 13.03.2026 an der gewünschten Oberschule oder Oberschule+ an.
Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 22.05.2026.
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten SuS aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.
Die Auswahl der SuS erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich beispielweise wie folgt:
- ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler/in unserer Schule,
- Gemeindezugehörigkeit (Kinder, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde/Stadt, einschließlich Stadt- bzw. Ortsteilen haben),
- Losentscheid.
Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.
Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule.
Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
H. Engel
Schulleiter

