Das Leben im Albert-Schweitzer-Gymnasium Limbach-Oberfrohna ist geprägt von gegenseitiger Achtung, Höflichkeit, Toleranz und Pflichterfüllung.
Schulgelände:
1. Auf dem gesamten Schulgelände herrscht Alkoholverbot, Rauchverbot und das Verbot von Drogen jeglicher Art. Das Mitführen von Waffen ist untersagt. Gewalttätigkeiten sind unwürdig und verboten.
2. Schulfremde melden sich unverzüglich im Sekretariat oder Lehrerzimmer an.
3. Kraftfahrzeuge und Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Für Schüler besteht PKW-Parkverbot auf dem Schulgelände.
4. Im Schulgelände gilt die STVO.
Allgemeines:
1. Das Müllaufkommen ist möglichst gering zu halten. Abfälle sind in die entsprechenden Behältnisse zu entsorgen.
2. Das Mittagessen ist ausschließlich an den Tischen im Bereich der Cafeteria einzunehmen.
3. Fundgegenstände sind im Sekretariat abzugeben.
4. Aushänge sind vorher von der Schulleitung zu genehmigen.
5. Notausgänge sind nur in Gefahrensituationen zu nutzen.
6. Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen das Gelände während des Schultages nicht ohne Genehmigung verlassen.
7. In der Schule erkrankte Schüler sind verpflichtet sich beim Fachlehrer und anschießend im Sekretariat abzumelden.
8. Jeder achtet das Schuleigentum und meldet sofort dem Fachlehrer vorgefundene Beschädigungen.
9. Die Öffnungszeiten des Sekretariates sind von den Schülern einzuhalten.
10. Die Oberbekleidung ist in der Garderobe oder im Schließfach abzulegen. Helme gehören in das Schließfach. Andere Wertgegenstände wie zB. Geld, Ausweis usw. sind nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
11. Alle elektronischen Geräte, wie Mobiltelefone u.ä., sind während des gesamten Aufenthaltes in der Schule und auf dem Schulgelände ausgeschaltet und in der Tasche aufzubewahren. Filmen und Fotografieren ist allen Schülern des Gymnasiums in der Schule und auf dem Schulgelände verboten. Über begründete Ausnahmen in beiden Situationen entscheiden die Lehrer im Einzelfall.
Bei Verstößen werden diese Geräte ausgeschaltet und sofort eingezogen.
Sie können während der Öffnungszeiten des Sekretariates und nach Rücksprache von den Eltern dort abgeholt werden.
Unterricht:
1. Erscheint 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer, so ist durch den Klassensprecher oder einen Vertreter die Schulleitung zu informieren.
2. Jeder ist für Sauberkeit und Ordnung seines Arbeitsplatzes verantwortlich.
3. Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle hochzustellen und die Fenster zu schließen.
Pausen:
1. Bei entsprechenden Witterungsbedingungen können die großen Pausen im Freigelände verbracht werden.
2. Während der Pausen sind die Fenster nur im gekippten Zustand zu öffnen.
3. Spätestens mit dem Vorklingeln suchen die Schüler die Klassenräume auf und sind mit dem Stundenklingeln arbeitsbereit.
Grobe und mehrfache Verstöße gegen die bestehende Hausordnung werden entsprechend des Sächsischen Schulgesetzes geahndet.
Beschluss der Schulkonferenz vom 07.05.2007 mit Änderung vom 12.11.2013
H. Engel (Schulleiter)
Albert-Schweitzer-Gymnasium
Pleißaer Straße 10
09212 Limbach-Oberfrohna