Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
mit der neuen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 sowie der Schul- und Kita-Coronaverordnung vom 20. November 2021 treten wiederum einige Veränderungen im Schulbetrieb in Kraft.
An dieser Stelle möchte ich besonders auf den § 2 Regelbetrieb verweisen.
“.….
(2) Schülerinnen und Schüler, ggf. vertreten durch ihre Personensorgeberechtigten, können sich von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung schriftlich abmelden. Die Abmeldung wird mit Außerkrafttreten dieser Verordnung unwirksam.
(3) .… Im Falle des Absatzes 2 besteht kein Anspruch auf häusliche Beschulung.„
Das bedeutet gleichzeitig, dass diese Schülerinnen und Schüler in der Regel keine Leistungsbewertung erhalten können.
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bleibt weiterhin bestehen.
Die Testungen auf SARS-Cov2 werden dreimal wöchentlich, Montag-Mittwoch-Freitag, durchgeführt. Schülerinnen und Schüler, die geimpft bzw. genesen sind, können ebenfalls an der Testung teilnehmen. Dies ist der weiteren Bekämpfung der Pandemie förderlich.
Mit freundlichen Grüßen
H. Engel