Der Freistaat Sachsen verschärft die Maßnahmen an Schulen und Kindertageseinrichtungen in Hochinzidenzgebieten.
Was ändert sich an Schulen?
Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung werden in Gebieten oberhalb einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und frühestens am 1. Dezember bzw. fünf Tage nach der Bekanntmachung der Hochinzidenz folgende Maßnahmen wirksam:
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht wird ab Klassenstufe 7 für alle Schularten Pflicht.
- Weiterführende Schulen gehen in Absprache mit dem Kultusministerium in den Wechselunterricht.
siehe auch: Amtliche Bekanntmachungen des Freistaates Sachsen